Grundbucheinsichtsstelle
Stadtansicht Vöhrenbach

Grundbucheinsichtsstelle

Anträge auf Erteilung von Grundbuchablichtungen können hier heruntergeladen werden:
Antrag auf Grundbuchablichtung (PDF) (72,7 KB)

Die im Zuge der Aufhebung des Grundbuchamts in Vöhrenbach beantragte Grundbucheinsichtsstelle bei der Stadtverwaltung wurde genehmigt und ist für die Bevölkerung der Stadt Vöhrenbach mit Stadtteilen geöffnet.

Damit kann nunmehr, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Ein berechtigtes Interesse nach § 12 Grundbuchordnung liegt insbesondere beim Eigentümer oder bei im Grundbuch eingetragenen Gläubigern/Berechtigten vor. Aufgrund der eingeschränkten Zuständigkeit kann bei der Grundbucheinsichtsstelle jedoch nur Einsicht ins elektronische Grundbuch genommen bzw. ein Auszug (unbeglaubigt/beglaubigt) hieraus schriftlich beantragt werden. Bei Abholung ist grundsätzlich das Mitbringen eines Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass) erforderlich. Sofern der Antragsteller nicht im entsprechenden Grundbuch eingetragen ist, ist zusätzlich eine schrifltiche Vollmacht des Eigentümers notwendig.

Für weitergehende Anfragen bezüglich sämtlicher Eintragungen in das Grundbuch ist das
Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Str. 7-9, 78050 Villingen-Schwenningen
(Tel.: 07721/6811-0; Fax: 07721/6811-490; E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de) zuständig.

Die im Rathaus Vöhrenbach, Friedrichstraße 8, 1. OG, Zimmer 10 eingerichtete Grundbucheinsichtsstelle ist an
folgenden Tagen geöffnet:

Dienstags: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags:    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Zuständig ist Herr Wittlinger, Tel.: 07727/501-107; Fax: 07727/501-119; E-Mail: wittlinger@voehrenbach.de


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