Pressebericht aus der Gemeinderatsstizung
Stadtansicht Vöhrenbach

Aus dem Gemeinderat der Stadt Vöhrenbach:

Sanierung Schwimmi- Gemeinderat vergibt Planungsleistungen an einen Generalplaner

Vöhrenbach  Gleich zu Sitzungsbeginn stand das Thema „Sanierung des Freibads Schwimmi, Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner“ auf der Tagesordnung. Das Thema wurde seitens des Bürgermeisters Heiko Wehrle umfassend dargestellt und im Gremium intensiv diskutiert. Positiv hervorzuheben ist, dass der Eigenanteil der Stadt Vöhrenbach aufgrund der zu erwartenden Zuschüsse (Bundesmittel aus dem SJK 2023 und Tourismusinfrastrukturförderung) in Höhe von rund 4 Mio. € (Netto) und der bisherigen Kostenschätzung nun bei ca. 1,8 Mio. EUR (Netto) liegen wird. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Vergabevorschlag des Auswahlgremiums im Vergabeverfahren „Sanierung und Modernisierung Freibad Vöhrenbach“, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates, der Verwaltung und des Betreibers, zu. Er entschied, den Auftrag für die Generalplanung der Sanierung des Freibades an das Büro „Fritz-Planung GmbH“ zu vergeben. Das Büro hat die höchste Punktzahl bei den Zuschlagskriterien (Qualitäts- und Preiskriterien) erhalten. Die Angebotssumme liegt bei 1.067.160,02 € brutto.
Anschließendes Thema war der Bebauungsplan PV Bebauungsplan PV-FFA Rappeneck I sowie die parallel verlaufende FNP-Änderung. Nach umfangreichen Erläuterungen traf der Gemeinderat einstimmig folgende Entscheidung:
Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Rappeneck I“
Zustimmung zur Berücksichtigung der Stellungnahmen aus öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Stellungnahmen der erneuten Beteiligung. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Anregungen einzuarbeiten und die beteiligten Stellen sowie die Bürgerinnen und Bürger schriftlich zu informieren.
Satzung und Bekanntmachung des Bebauungsplans
Zustimmung zur Satzung in der Fassung vom 19. März 2026; Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung werden gebilligt. Die Verwaltung legt den Plan der Rechtsaufsichtsbehörde vor; nach Genehmigung erfolgt ortsübliche Bekanntmachung, Einsichtnahme für jedermann und Veröffentlichung im Internet.
Berücksichtigung der Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Zustimmung zur Berücksichtigung der Stellungnahmen aus öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Anregungen einzuarbeiten und die beteiligten Stellen sowie Bürgerinnen und Bürger schriftlich zu informieren.
 
Feststellung und Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Feststellung der 2. Änderung in der Fassung vom 19. März 2026; Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung werden gebilligt. Der Bürgermeister beantragt die Genehmigung; nach Erteilung erfolgt ortsübliche Bekanntmachung. Die Unterlagen werden mit Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung und zusammenfassender Erklärung bereitgestellt und im Internet veröffentlicht.
 
Letzter TOP war die Bildung einer Haushaltskommission zur Haushaltskonsolidierung. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus. Das neue Gremium soll pro Fraktion mit zwei Personen besetzt werden, die namentlich in der kommenden Gemeinratssitzung benannt werden sollen.

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