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Winterdienstpflicht beachten! – Zugänglichkeit von Straßen und Rettungswegen sicherstellen

Winterdienst

PressemitteilungWinterdienstpflicht beachten!  – Zugänglichkeit von Straßen und Rettungswegen sicherstellen
Die Stadt weist darauf hin, dass das Aufräumen von Schnee von privaten Grundstücken auf die öffentlichen Straßen erhebliche Einschränkungen für den Verkehr mit sich bringen kann. Gemäß der geltenden Streupflichtsatzung, die jederzeit auf unserer Homepage unter www.voehrenbach.de/ortsrecht einsehbar ist, sind Eigentümer verpflichtet, Gehwege und Grundstücksbereiche so zu räumen und ggf. zu streuen, dass die Straßen frei und befahrbar bleiben.
Insbesondere in den kleineren Straßen und Gassen des Ortes führt das Ablagern von Schnee auf den Fahrbahnen zu einer stark reduzierten Befahrbarkeit. Diese Einschränkungen können nicht nur den regulären Verkehr behindern, sondern auch die Versorgung mit Mülltonnen (Blaue, Gelbe und Restmülltonnen) erheblich erschweren und stellen ein Risiko für Rettungsfahrzeuge dar. Bereits mehrfach wurde beobachtet, dass Einsatzfahrzeuge aufgrund der eingeschränkten Straßenbreite nicht ungehindert passieren konnten.
Die Stadt appelliert daher an alle Bürger, die Vorgaben der Streupflichtsatzung einzuhalten, Schnee nicht auf die Straße zu räumen und auf die Sicherheit sowie die Zugänglichkeit der Verkehrswege zu achten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Straßen auch bei winterlichen Bedingungen frei befahrbar bleiben, die Müllentsorgung zuverlässig erfolgt und Rettungsfahrzeuge jederzeit ungehindert ihre Einsatzorte erreichen können.
Die Stadt bittet alle Anwohner um Verständnis und Mithilfe, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Straßenverkehrs im Ort zu gewährleisten. Die Stadt wird die Einhaltung der geltenden Straßen- und Winterdienstvorschriften weiterhin beobachten und bei wiederholten Verstößen entsprechende Maßnahmen prüfen.

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