Startseite
Seite drucken | Schließen
Startseite / Verwaltung & Politik / Lebenslagen / Unternehmen gründen / Brancheninformationen / Land- und Forstwirtschaft

Lebenslagen

Land- und Forstwirtschaft

Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich.

Zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten.

Landwirtinnen und Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Auskunft erhalten Sie bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern.

Im Gegensatz zu anderen selbständigen Berufen besteht in der Land‑ und Forstwirtschaft eine eigenständige soziale Sicherung. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände.

In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen.

Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.

Vertiefende Informationen

Die Aktion "Das Land hilft"

  • Broschüre "Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen"
  • Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Onlineportal "Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum"
  • Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.

Zugehörige Leistungen

  • Abgabe für den Deutschen Weinfonds
  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 23.09.2020 freigegeben.

Copyright © 2020 - 2021 dvv-bw - https://www.voehrenbach.de/verwaltung-und-politik/lebenslagen