Startseite
Seite drucken | Schließen
Startseite / Verwaltung & Politik / Lebenslagen / Geburt / Nach der Geburt

Lebenslagen

Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Zugehörige Leistungen

  • Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
  • Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Hausgeburt dem Standesamt melden
  • Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
  • Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
  • Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
  • Sorgeerklärungen abgeben
  • Studienplatz - Beurlaubung beantragen
  • Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Freigabevermerk

Stand: 15.05.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Copyright © 2020 - 2021 dvv-bw - https://www.voehrenbach.de/verwaltung-und-politik/lebenslagen