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Lebenslagen

Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden.

Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.

Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.

Vertiefende Informationen

  • EURES
  • Make it in Germany

Zugehörige Leistungen

  • Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
  • Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

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