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Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

    Hauptamt [Stadt Vöhrenbach]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)

    • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
    • § 44 Leichenpass
    • § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)

    Freigabevermerk

    13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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