Startseite
Seite drucken | Schließen
Startseite / Verwaltung & Politik / Leistungen A - Z

Leistungen A-Z

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen

    Sie möchten in der Umgebung eines Flugplatzes oder einer Flugsicherungseinrichtung ein Gebäude erstellen, einen Mast aufstellen, einen Damm bauen, andere Bauwerke oder Anlagen errichten oder Geräte wie zum Beispiel einen Baukran, einen Mobilkran, eine Betonpumpe oder ein Bohrgerät betreiben?

    Dann benötigen Sie eine luftrechtliche Genehmigung. Diese ist abhängig von

    • der Entfernung zum Flugplatzbezugspunkt oder zu Start- und Landebahn eines Flugplatzes,
    • der Entfernung zu Flugsicherungseinrichtungen,
    • der Art und Höhe des Bauwerkes oder des zu betreibenden Geräts.

    Für Verkehrsflughäfen ist immer ein Bauschutzbereich festgesetzt. Dieser umschließt den Flughafen mit einem Radius von sechs Kilometern. In den Anflugsektoren reicht er aber bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern.

    Für andere Flugplätze kann ebenfalls ein besonderer Bauschutzbereich festgesetzt sein. Zumindest aber umschließt der Bauschutzbereich einen Flugplatz mit einem Radius von 1,5 Kilometern. Bei Unsicherheit, ob sich der Standort in einem Bau- oder Anlageschutzbereich befindet, können Sie per E-Mail formlos eine Voranfrage stellen, ob eine Genehmigung erforderlich sein wird.

    Der Schutzbereich von Flug-Navigatrionsanlagen ist abhängig von der Art der Anlage. Dabei gibt es solche Navigationsanlagen nicht nur in der Umgebung von Flughäfen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft, ob das gesetzliche Bauverbot greift, wenn Gebäude oder andere Einrichtungen oder Geräte zu Störungen an Navigationsanlagenführen können.

    Eine luftrechtliche Genehmigung brauchen Sie, wenn Anlagen ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen oder zu Störungen der Flugsicherungsanlagen führen können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Gebäuden, Antennen, Schornsteinen, Baukränen, Mobilkränen und anderen Baugeräten, selbst bei Bäumen oder Baumgruppen.

    Hinweis: Benötigen Sie für die Errichtung eines Bauwerkes eine Baugenehmigung, dann müssen Sie die luftrechtliche Genehmigung für das Gebäude nicht separat beantragen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
    Achtung: Dies gilt nicht bei der Durchführung des baurechtlichen Kenntnisgabeverfahrens und auch nicht für Baugeräte, die zur Errichtung eines Gebäudes eingesetzt werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die luftrechtliche Genehmigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie dafür den Onlineantrag.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Berücksichtigen Sie die angegebene Bearbeitungsdauer.

    Erforderliche Unterlagen

    wie im Antragsformular beschrieben, beispielsweise:

    • Übersichtslageplan
    • Lageplan
    • Koordinaten
    • Krantypenblatt

    Kosten

    vom Einzelfall abhängig

    Bearbeitungsdauer

    mindestens 20 Arbeitstage

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Luftverkehrsgesetz (LuftVG):

    • § 12 Flughafenbereich und Umgebung
    • § 15 Andere Luftfahrthindernisse
    • § 16a Tag- und Nachtkennzeichnung
    • § 17 Beschränkter Bauschutzbereich
    • § 18a Verbot der Errichtung von Bauwerken

    Freigabevermerk

    21.03.2025 Regierungspräsidium Stuttgart

    Copyright © 2020 - 2021 dvv-bw - https://www.voehrenbach.de/verwaltung-und-politik/leistungen+a+-+z