Startseite
Seite drucken | Schließen
Startseite / Verwaltung & Politik / Leistungen A - Z

Leistungen A-Z

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen

    Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.

    Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Erteilung der Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zuständig geworden.

    Allgemeine Informationen zum Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Informationen zum Registrierungsverfahren, der Registersuche, zu Beschwerden und zur geldwäscherechtlichen Aufsicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

    Onlineantrag und Formulare

    • Formulare zur Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Erforderliche Unterlagen

    -

    Kosten

    -

    Hinweise

    -

    Freigabevermerk

    20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2021 dvv-bw - https://www.voehrenbach.de/verwaltung-und-politik/leistungen+a+-+z