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Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens

    Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

    • sich im öffentlichen Raum befinden,
    • sich außerhalb von Gebäuden befinden,
    • frei zugänglich sein,
    • an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
    • ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
    • aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
    • die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.

     

    Onlineantrag und Formulare

    • Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens

    Zuständige Stelle

    Gesundheitsamt [Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.

    Verfahrensablauf

    Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.

    Fristen

    Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten de Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.

    Freigabevermerk

    23.03.2026, Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis

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