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Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.

    Zuständige Stelle

    Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.

    Regierungspräsidium Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass Sie die personellen, räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen benötigt:

    • Angaben zur räumlichen und sicherheitstechnischen Ausstattung,
    • Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
    • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Verwendungsart,
    • Kopien der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber,
    • Kopien der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen.

    Kosten

    450 bis 2.000 €

    Hinweise

    Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können nachträglich angeordnet werden.

    Vertiefende Informationen

    Informationen zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Rechtsgrundlage

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

    • § 15d Besondere Anforderungen bei Begasungen
    • Anhang I, Nummer 4.1 Erlaubnis

    Freigabevermerk

    30.04.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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