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Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen

    Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie ein Ersatzzeugnis beantragen.

    Zuständige Stelle

    die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.

    Verfahrensablauf

    Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Identitätsnachweises erfolgen.

    Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

    Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

    Kosten

    je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 bis 175,00

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    In Baden-Württemberg bewahren die Schulen Abschluss- oder Abgangszeugnisse mindestens 30 Jahre lang auf.

    Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.

    Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.

    Diese sollen die Schulen spätestens 60 Jahre, nachdem die Betroffenen die Schule verlassen haben, löschen.

    Rechtsgrundlage

    Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG)

    • §3 Übernahme des Archivguts

    Ziffer 2.5.3 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen

    Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995

    Freigabevermerk

    20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

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