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Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten

    Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

    Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

    Zuständige Stelle

    für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

    Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon.

    Verfahrensablauf

    In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
    • Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
    • "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
    • Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg
    • Allgemeine Hinweise für den lebensmittelrechtlichen Status von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Lebensmitteln (PDF) die nicht unter die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für Lebensmittelunternehmen fallen" erstellt. Der Leitfaden dient den Behörden als Empfehlung. Er ist nicht rechtsverbindlich.

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
    • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV)

    Freigabevermerk

    12.12.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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