Startseite
Seite drucken | Schließen
Startseite / Verwaltung & Politik / Leistungen A - Z

Leistungen A-Z

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

    Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Tätig werden als Rechtsanwalt
    • Rechtsanwaltskammer Freiburg - Zulassung
    • Rechtsanwaltskammer Tübingen - Antragsformulare

    Zuständige Stelle

    Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76131 Karlsruhe

    Rechtsanwaltskammer Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

    Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

    Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer (pdf) herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
    • Kanzleibestätigung
    • amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
    • Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gemäß § 43 f. BRAO (mindestens 10 Zeitstunden)
    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Kosten

    EUR 300,00

    siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

    Bearbeitungsdauer

    vier bis sechs Wochen

    Hinweise

    Informationen der RAK zur Zulassung

    Vertiefende Informationen

    Downloadbereich der RAK Karlsruhe

    Rechtsgrundlage

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):

    • §§ 4 ff. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Freigabevermerk

    18.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2021 dvv-bw - https://www.voehrenbach.de/verwaltung-und-politik/leistungen+a+-+z