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Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Zuständige Stelle

    Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,

    • in welchem Sie wohnen beziehungsweise
    • in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
    Forstamt [Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
    Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

    Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

    Fristen

    keine Angabe

    Erforderliche Unterlagen

    • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Jagdschein
    • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
    • Bei Vertretung: Vollmacht

    Kosten

    Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

    Hinweise

    Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

    Rechtsgrundlage

    § 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)

    Freigabevermerk

    10.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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