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Erziehungsberatung in Anspruch nehmen

    Bei häufigen Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

    Sie soll helfen,

    • zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
    • Konflikte in der Erziehung zu lösen und
    • weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.

    Zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die kreisangehörige Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

    Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.

    In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.

    Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfemaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:

    • Erziehungsbeistand
    • Erziehung in einer Tagesgruppe
    • Sozialpädagogische Familienhilfe

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.

    Kosten

    Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

    Hinweise

    Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen.

    Vertiefende Informationen

    • Anonymes Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (Fachverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstellen)

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    • § 28 Erziehungsberatung

    Freigabevermerk

    30.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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