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Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen

    Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

    Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

    • Markterkundungs- und Fachinformationsreisen
      Diese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
      • Firmenbesuche,
      • Projektbesichtigungen und
      • branchenindividuelle Gespräche.
    • Kontakt- und Kooperationsbörsen
      Diese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen Unternehmen ermöglichen.
    • Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
      Diese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
      • Fachbesucherakquisition
      • Betreuung
      • zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
    • Baden-Württemberg Foren
      Diese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
    • Firmenpräsentationen mit Kontaktgesprächen
      Diese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.

    Die Förderung erfolgt in Form

    • verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
    • aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
    • Dienstleistungen vor Ort sowie
    • der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.

    Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

    Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.

    Zuständige Stelle

    Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit

    Baden-Württemberg International

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.

    Erforderliche Unterlagen

    Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.

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