Jugendamt
Beschreibung
Wenn Sie Antworten in Erziehungsfragen oder Hilfe in schwierigen Familiensituationen, bei Problemen mit Ihren Kindern suchen, berät Sie der allgemeine Sozialdienst gerne und vermittelt Ihnen notwendige Hilfen. Kinder oder Jugendliche in Not und Eltern in Krisen erhalten von uns schnelle Hilfen. Unsere Beistandschaft/ Vormundschaft berät und hilft bei Unterhaltsfragen, bei Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Besuchsrecht. Für Alleinerziehende bieten wir umfassende Beratung sowie wirtschaftliche Unterstützung durch Unterhaltsvorschuss. In unserem Impuls (früher: Soziale Betreuungsstelle) bieten wir Jugendlichen Begleitung im Berufsvorbereitungsjahr an Schulen und Arbeitstraining. Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, werden von der Jugendgerichtshilfe durch das Gerichtsverfahren begleitet. Unser Jugendreferat berät zu Fragen der Jugendarbeit im Verein und zur offenen Jugendarbeit in der Gemeinde. Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Jugendhilfeplanung kleinräumig (sozialraumorientiert) angelegt und untersucht hauptsächlich die Bereiche ¿Hilfe zur Erziehung¿ und Jugendarbeit. Daneben werden mit der Beteiligung der Jugendhilfeplanung auch Maßnahmen und Dienste konzeptionell weiterentwickelt oder Modellprojekte initiiert und begleitet. Der Jugendfonds Schwarzwald-Baar finanziert unterschiedliche Projekte, vor allem zur Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit. Gleichzeitig suchen wir Sponsoren, die ein bestimmtes Projekt ein-malig oder auch auf bestimmte Dauer unterstützen und beraten Sponsor und Projektträger in der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit. Das Kreisjugendamt ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig, außer für die Stadt Villingen-Schwenningen, die ein eigenes Jugendamt hat.
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Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Servicezeit
Servicezeit
Leistungen
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen